Mein Mann Will Mich Nicht Ins Grundbuch Eintragen - Kann Man Jemanden Aus Dem Grundbuch Austragen Lassen? Weg, Wohnungseigentum, Immobilien

July 13, 2022, 5:58 pm

Trotzdem macht es für Sie letztlich keinen Unterschied, ob Sie als Miteigentümerin eingetragen sind oder nicht. Es kann passieren, dass in dem Hause ein unerwartet großer Reparaturbedarf entsteht. Wer von Ihnen beiden diese Kosten zu tragen hat, wird letztlich keine Rolle spielen. In jedem Fall wird dadurch das Familienbudget belastet, und Sie tragen die Lasten gemeinsam. Ebenso gemeinsam werden Sie voraussichtlich auch den Kredit bedienen. Die Bank wird vermutlich sogar erwarten, dass Sie beide den Kreditvertrag unterschreiben und somit beide dafür haften. Aus diesem Grund wäre es gerechter, wenn Sie auch als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen werden. Andernfalls würden Sie nämlich gemeinsam mit Ihrem Mann einen Kredit zurückzahlen, obwohl Ihr Mann allein damit den Kaufpreis für sein Haus bezahlt. Solange in Ihrer Ehe alles gut geht, spielt es also keine große Rolle, ob Sie im Grundbuch mit eingetragen sind oder nicht. Sie sollten aber berücksichtigen, dass Ihre Ehe auch einmal in eine Krise geraten kann, es vielleicht sogar zu einer Scheidung kommt.

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In diesem Fall ist es sehr wichtig, wer im Grundbuch steht. Ihre Rechte sind wesentlich besser gesichert, wenn Sie auch eingetragen sind. Denn es hängt von der Grundbucheintragung ab, wer nach einer Scheidung weiter in dem Hause bleiben darf. Wenn beide Eheleute als Eigentümer eingetragen sind, dann kann zumeist der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, auch in dem Haus bleiben. Der andere muss ausziehen. Wenn nur Ihr Mann im Grundbuch steht, hat er allein darüber zu bestimmen, wer im Haus bleibt. Notfalls müssten Sie mit den Kindern ausziehen. Auch wenn Sie nicht geschieden sind, sitzt Ihr Mann am längeren Hebel, sofern er Alleineigentümer des Hauses ist. Er kann dann das Haus verkaufen, und im Falle des Verkaufes müsste die ganze Familie ausziehen. Als Miteigentümerin sind Sie davor weitgehend geschützt. Außerdem bekommt den Verkaufpreis immer nur derjenige, der als Eigentümer im Grundbuch steht. Nur wenn Sie beide eingetragen sind, können Sie erwarten, dass der Kaufpreis geteilt wird.